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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: V R 56/13 (BFH)
§§: UStG § 3 Abs. 9 a Nr. 2, UStG § 15 Abs. 2, UStG § 4 Nr. 12 Buchst. a
Schlagwörter Sonstige Leistung, Private Wohnzwecke, Überlassung, Vorsteuerabzug
Rechtsfrage: Handelt es sich bei der Überlassung von Wohnraum an einen Gesellschafter zur privaten Nutzung, um eine sonstige Leistung, die nach § 4 Nr. 12 Buchst. a UStG steuerfrei ist und den Vorsteuerabzug nach § 15 Abs. 2 UStG ausschließt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 22.08.2013
Vorinstanz/AZ: 16 K 313/11
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 14 12 53
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 08.10.2014
Erledigungs-Az: V R 56/13
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 14 32 17