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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 14/14 (BFH)
§§: EStG § 5 a Abs. 2 Satz 2, EStG § 5 a Abs. 1, EStG § 4 Abs. 1, AO § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a
Schlagwörter Tonnagebesteuerung, Hilfsgeschäft, Kapitalanlage, Feststellungsbescheid, Teilbestandskraft
Rechtsfrage: Liegt ein Hilfsgeschäft i.S. von § 5 a Abs. 2 Satz 2 EStG vor, wenn eine Ein-Schiffs-Gesellschaft die eingeworbenen Kommanditeinlagen bis zum Erwerb des Schiffs verzinslich anlegt, und sind die Kapitalerträge demzufolge mit dem nach der Tonnage ermittelten Gewinn abgegolten? Handelt es sich bei dem insoweit dem nach der Tonnage ermittelten Gewinn hinzugerechneten Betrag um eine selbständig anfechtbare Besteuerungsgrundlage, und folgt daraus, dass im Streitfall über die Anwendung der Tonnagesteuer dem Grunde nach bereits bestandskräftig entschieden ist? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Hamburg
Vorinstanz/Datum: 17.01.2014
Vorinstanz/AZ: 6 K 19/13
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 14 09 73
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 13.04.2017
Erledigungs-Az: IV R 14/14
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 17 10 22