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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 69/12 (BFH)
§§: EStG § 33
Schlagwörter Prozesskosten, Zivilprozess, Scheidung, Außergewöhnliche Belastung, Zwangsläufigkeit, Erfolgsaussichten
Rechtsfrage: Sind im Zusammenhang mit der Scheidung angefallene Gerichts- und Rechtsanwaltskosten für Kindes- und Trennungsunterhalt sowie den Zugewinnausgleich als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 21.08.2012
Vorinstanz/AZ: 10 K 800/10
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2013 S. 451
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 13 05 30
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 10.03.2016
Erledigungs-Az: VI R 69/12 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Das Verfahren VI R 69/12 ist durch Beschluss vom 29.4.2014 bis zur Entscheidung des Großen Senats des Bundesfinanzhofs in dem Verfahren GrS 1/13 ausgesetzt. -- Das Verfahren VI R 69/12 wurde mit Beschluss vom 7.10.2015 wieder aufgenommen. -- Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 16 14 96