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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 165/00
§§: EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, EStG § 10 Abs. 1 Nr. 7
Schlagwörter Fortbildung, Ausbildung, Erststudium, Betriebswirt
Rechtsfrage: Aufwendungen eines Steuerfachgehilfen für ein berufsbegleitendes Erststudium mit dem Abschluss "Dipl.-Betriebswirt (FH)" als Fortbildungskosten, weil das Studium Voraussetzung für die Weiterbeschäftigung bei seinem Arbeitgeber ist und nicht zu einer Änderung des tatsächlich ausgeübten Berufs führt? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 16.08.2000
Vorinstanz/AZ: 7 K 4996/96 E
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 01 76 79
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 27.05.2003
Erledigungs-Az: VI R 165/00 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 03 45 79