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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: XI R 64/95
§§: EStG § 4 Abs. 4, EStG § 12, AO 1977 § 42
Schlagwörter Schuldzinsen, Betriebsausgabe, Privat, Zinsen, Entnahme, Gestaltungsmißbrauch
Rechtsfrage: 1. Steuerrechtliche Anerkennung eines Mehrkontenmodells; Schuldzinsen als Sonderbetriebsausgabe. - 2. Liegt ein Gestaltungsmißbrauch vor, wenn ein Gesellschafter der Gesellschaft aufgrund vertraglicher Vereinbarung anteilige Gehaltsaufwendungen erstattet, um in dieser Höhe zusätzliche Entnahmen tätigen zu können, und die Erstattung dieser Betriebsausgaben durch Kredit finanziert? - Zulassung durch BFH -
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 16.05.1994
Vorinstanz/AZ: 2 K 788/91 F
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 04.03.1998
Erledigungs-Az: XI R 64/95
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 98 16 22