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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 52/99
§§: ErbStG § 30, AO § 235 Abs. 1
Schlagwörter Hinterziehungszinsen, Steuerhinterziehung, Erbschaftsteuer, Anzeigepflicht, Testamentseröffnung, Gericht, Fund, Nachlass
Rechtsfrage: Anzeigepflicht des Erben bei Fund von (weiteren) Nachlassgegenständen. Besteht für Erben bei nachträglichem Fund von Nachlassgegenständen eine Anzeige- bzw. Berichtigungspflicht, obwohl nach § 30 Abs. 3 ErbStG die Anzeigepflicht für den Erben wegfällt bei amtlich eröffneter Verfügung von Todes wegen. Beging der Erbe durch die Nichtanzeige Steuerhinterziehung mit der Folge, dass das Finanzamt Hinterziehungszinsen festsetzen konnte. - Zulassung durch FG
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 26.03.1999
Vorinstanz/AZ: 18 K 2662/95 AO
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 72 07
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 30.01.2002
Erledigungs-Az: II R 52/99 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 02 69 23