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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 22/17 (BFH)
§§: EStG § 20 Abs. 1 Nr. 7, EStG § 32 d Abs. 1
Schlagwörter Zinsanteil, Ausgleichszahlung, Pflichtteilsverzicht, Grundschuld
Rechtsfrage: Enthält eine einmalige Ausgleichszahlung, die auf einen geschlossenen Pflichtteilsverzichtsvertrag zurückzuführen ist, wonach auf die Auszahlung des zustehenden Betrags zum vereinbarten Termin gegen Eintragung einer Grundschuld zzgl. Zinsen im Grundbuch verzichtet wird und die Auszahlung des Betrags zuzüglich Zinsen erst nach dem Ableben des letztversterbenden Erblassers erfolgen soll, einen steuerpflichtigen Zinsanteil? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Berlin-Brandenburg
Vorinstanz/Datum: 22.11.2017
Vorinstanz/AZ: 3 K 3189/17
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 18 01 26
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 06.08.2019
Erledigungs-Az: VIII R 22/17
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils - Abweisung der Klage
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 19 18 82