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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: XI R 34/19 (BFH)
§§: UStG § 19, UStG § 19 Abs. 2 Satz 2, UStG § 19 Abs. 2 Satz 4
Schlagwörter Kleinunternehmer, Option, Bindungswirkung, Regelbesteuerung
Rechtsfrage: Bindungsfrist für den Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung: Besteht für einen Unternehmer unter den Voraussetzungen des § 19 Abs. 2 Satz 4 UStG jährlich die Möglichkeit des Widerrufs des Verzichts auf Steuerbefreiung, wenn er im Gründungsjahr seines Unternehmens auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung verzichtet hat und die fünfjährige Bindungsfrist nach § 19 Abs. 2 Satz 2 UStG ausgelaufen ist? Beginnt die Bindungsfrist nach § 19 Abs. 2 Satz 2 UStG erneut zu laufen, wenn nach erstmaligem Verzicht die Umsatzgrenzen des § 19 UStG für zwei Veranlagungszeiträume überschritten worden sind? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 07.11.2019
Vorinstanz/AZ: 5 K 1768/19 U
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 19 20 05
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 23.09.2020
Erledigungs-Az: XI R 34/19
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 20 20 49