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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 54/97
§§: InvZulG § 6 Abs. 3 Satz 1
Schlagwörter Amtlicher Vordruck, Antrag, Investitionszulage
Rechtsfrage: Muß die Investitionszulage mit dem amtlichen Vordruck des jeweiligen Kalenderjahres beantragt werden? (hier: Verwendung des Vorjahresvordrucks) - Zulassung durch BFH
Vorinstanz: FG des Landes Sachsen-Anhalt
Vorinstanz/Datum: 23.02.1995
Vorinstanz/AZ: I 36/93
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 17.06.1999
Erledigungs-Az: III R 54/97 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 00 50 86