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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VII R 43/10 (BFH)
§§: KN 2001 Pos 8525 UPos 4091, KN Pos 2001 8525 UPos 4099
Schlagwörter Einreihung, Tarifierung
Rechtsfrage: Einreihung von Videokameras (sog. Camcorder), die neben der Aufzeichnung der aufgenommenen Bilder und Töne nach ihrer Bauart auch in der Lage sind, digitale Signale externer Quellen aufzuzeichnen (sog. dv-in-Funktion). Diese Funktion war zum Zeitpunkt der Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr nicht aktiviert. Ist für die Einreihung der Camcorder entscheidend, ob der Benutzer eine leichte Zugriffsmöglichkeit auf die dv-in-Funktion hat? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Berlin-Brandenburg
Vorinstanz/Datum: 10.09.2009
Vorinstanz/AZ: 1 K 1443/05 B
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 10 34 87
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 17.05.2011
Erledigungs-Az: VII R 43/10 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 11 33 67
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