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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 31/10 (BFH)
§§: EStG § 19 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 8 Abs. 2, EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4, FGO § 76 Abs. 1
Schlagwörter Fahrtenbuch, Golfclub, Geldwerter Vorteil, Arbeitslohn, Gegenbeweis, Anscheinsbeweis, 1 %-Regelung, Kraftfahrzeug, Privatnutzung
Rechtsfrage: Golfclubbeitrag als Arbeitslohn - 1%-Regelung und Gegenbeweis: 1. Aufwendungen einer Steuerberatungs-GmbH für die Mitgliedschaft ihres angestellten Geschäftsführers in einem Golfclub, die auf eine dienstliche Anordnung zurückgeht, als steuerpflichtiger Arbeitslohn? - 2. Erfüllt das von der Klägerin geführte Fahrtenbuch trotz fehlender Aufzeichnungen über Umwegfahrten und fehlender aussagekräftiger Angaben über den Zweck der jeweiligen Fahrt die von der Rechtsprechung an ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch gestellten Anforderungen? Kann der Anscheinsbeweis für eine auch private Nutzung eines Dienstwagens nur durch ein Fahrtenbuch geführt werden? Können Unstimmigkeiten durch Zeugenbeweis "geheilt" werden? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 25.06.2009
Vorinstanz/AZ: 11 K 72/08
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2010 S. 1185
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 10 23 85
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 21.03.2013
Erledigungs-Az: VI R 31/10
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 13 18 29