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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 39/10 (BFH)
§§: EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c, EStG § 32 Abs. 4 Satz 2
Schlagwörter Kindergeld, Berufsausbildung, Vollzeiterwerbstätigkeit, Eigene Einkünfte, Grenzbetrag
Rechtsfrage: Ist ein Kind, das in der Zeit zwischen Anmeldung zum Studium und Studiumbeginn einer Vollzeiterwerbstätigkeit nachgeht, nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c EStG zu berücksichtigen, mit der Folge, dass die während der Vollzeitbeschäftigung erzielten Einkünfte bei der Berechnung des Grenzbetrages einzubeziehen sind? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 19.05.2010
Vorinstanz/AZ: 9 K 2981/09
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 10 25 08
Erledigungs-Vermerk: Zurücknahme der Klage