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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VII R 56/18 (BFH)
§§: AO § 191 Abs. 1, AO § 71, TabStG § 23 Abs. 1 Satz 2
Schlagwörter Haftung, Steuerschuldner, Tabaksteuer
Rechtsfrage: Schließt die Eigenschaft als Steuerschuldner (hier betreffend Tabaksteuer) die Inanspruchnahme als Haftungsschuldner aus? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Hamburg
Vorinstanz/Datum: 13.09.2018
Vorinstanz/AZ: 4 K 121/17
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 18 20 36
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 23.06.2020
Erledigungs-Az: VII R 56/18
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 20 19 12