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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 10/17 (BFH)
§§: EStG § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, EStG § 8, EStG § 3 Nr. 34
Schlagwörter Arbeitslohn, Geldwerter Vorteil, Seminar, Gesundheitskontrolle, Eigenbetriebliches Interesse, Veranlassungszusammenhang
Rechtsfrage: Sind die vom Arbeitgeber getragenen Aufwendungen für die Teilnahme seiner Arbeitnehmer an einwöchigen Seminaren zur Vermittlung grundlegender Erkenntnisse über einen gesunden Lebensstil (sog. "Sensibilisierungswoche") im Rahmen eines ganzheitlichen Personalentwicklungsprogramms Arbeitslohn? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 26.01.2017
Vorinstanz/AZ: 9 K 3682/15 L
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 17 07 33
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 21.11.2018
Erledigungs-Az: VI R 10/17
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 19 02 16