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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 33/15 (BFH)
§§: EStG § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a DBuchst. bb Satz 2
Schlagwörter Rentenbesteuerung, Öffnungsklausel
Rechtsfrage: Ist der Anteil der Leibrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung des als selbständigen Wirtschaftsprüfers und Steuerberaters tätig gewesenen Klägers lediglich mit dem Ertragsanteil nach § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. bb EStG zu besteuern, da insoweit die Öffnungsklausel des § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. bb Satz 2 EStG greift, weil dies auf Antrag auch für Leibrenten und andere Leistungen gilt, soweit diese auf bis zum 31.12.2004 geleisteten Beiträgen beruhen, welche oberhalb des "Betrags des Höchstbetrags zur gesetzlichen Rentenversicherung" gezahlt worden sind? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 29.09.2015
Vorinstanz/AZ: 5 K 1075/13
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 16 06 65
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 23.08.2017
Erledigungs-Az: X R 33/15
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 17 21 23