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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 45/18 (BFH)
§§: DBA-Niederlande Art. 10 Abs. 1, DBA-Niederlande Art. 14 Abs. 1, OECD-MA Art. 15 Abs. 2 Buchst. b, EStG § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, AO § 162
Schlagwörter Doppelbesteuerung, Besteuerungsrecht, Berufskraftfahrer, Grenzüberschreitender Verkehr
Rechtsfrage: Aufteilung des Arbeitslohns eines im grenzüberschreitenden Verkehr tätigen Berufskraftfahrers: Gilt für einen in Deutschland wohnhaften Berufskraftfahrer, dessen Arbeitgeber in den Niederlanden tätig ist, das Fahrzeug als Ort der Arbeitsausübung, so dass für während eines Arbeitstags sowohl in den Niederlanden als auch in Deutschland und/oder Drittstaaten zurückgelegte Fahrstrecken die dafür erhaltene Vergütung aufzuteilen ist? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 13.11.2018
Vorinstanz/AZ: 10 K 2203/16 E
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 18 20 29
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 01.06.2022
Erledigungs-Az: I R 45/18
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 22 14 66