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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 9/19 (BFH)
§§: ErbStG § 13 a Abs. 1 Satz 1, ErbStG § 13 b Abs. 4, ErbStG § 13 b Abs. 1 Nr. 1, BewG § 168 Abs. 1, BewG § 158 Abs. 2, BewG § 158 Abs. 3, GG Art. 3 Abs. 1
Schlagwörter Erbschaftsteuer, Land- und Forstwirtschaft, Nießbrauch, Gleichbehandlung, Landwirtschaft
Rechtsfrage: Ist der Erwerb eines Nießbrauchsrechts an einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb nach § 13 a ErbStG befreit: Gehören zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen nach § 168 Abs. 1 BewG auch Nießbrauchsrechte an einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb dazu? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 29.11.2018
Vorinstanz/AZ: 3 K 3014/16 Erb
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 19 03 49
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 25.11.2020
Erledigungs-Az: II R 9/19
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 21 07 33