Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen
Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen

Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VII R 21/11 (BFH)
§§: TrZG § 4, ZG § 55 Abs. 8, UStG § 1 Abs. 1 Nr. 4
Schlagwörter Truppenzollgutverwendung, Entnahme, Abgabenschuldner
Rechtsfrage: Dauerhafte Entfernung von Fahrzeugen aus der Truppenzollgutverwendung durch Verkauf an Privatpersonen oder Autohändler in Großbritannien. Kann eine in einem anderen Mitgliedstaat der Union stattfindende Veräußerung einer Ware, die sich in der Zollgutverwendung der ausländischen Streitkräfte oder ihrer Mitglieder befindet, als eine Abgabenschuld begründende Entnahme i.S. des § 4 Abs. 1 Satz 1 TrZG angesehen werden? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG des Saarlandes
Vorinstanz/Datum: 16.03.2011
Vorinstanz/AZ: 2 K 1070/08
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 11 17 56
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 14.11.2012
Erledigungs-Az: VII R 21/11 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 13 04 53