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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 63/08 (BFH)
§§: EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1 a, EStG § 12 Nr. 3, ErbStG § 23 Abs. 1, GG Art. 3 Abs. 1
Schlagwörter Erbschaftsteuer, Dauernde Last, Nießbrauch
Rechtsfrage: Im Streitjahr 2004 gezahlte Erbschaftsteuer als dauernde Last: Ist - auch nach Aufhebung des § 35 EStG a.F. ab dem VZ 1999 - die gemäß § 23 Abs. 1 Satz 2 ErbStG nach dem Jahreswert gezahlte Erbschaftsteuer im Jahr der Verausgabung als dauernde Last gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 1 a EStG abzugsfähig, wenn die zugrunde liegenden wiederkehrenden Leistungen (Nießbrauchsrecht) auch der Einkommensteuer unterliegen? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 12.06.2008
Vorinstanz/AZ: 11 K 312/06
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2008 S. 1697
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 08 39 58
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 18.01.2011
Erledigungs-Az: X R 63/08
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 11 13 23