Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen
Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen

Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 119/04
§§: GewStG § 2, GewStG § 8 Nr. 1, GewStG § 12 Abs. 2 Nr. 1
Schlagwörter Betriebsaufspaltung, Dauerschuldzinsen, Saldierung, Besitzunternehmen, Betriebsgesellschaft
Rechtsfrage: Ist bei einer Betriebsaufspaltung auf Grund der personellen und sachlichen Verflechtung die Saldierung von Zinsaufwendungen und -erträgen aus wechselseitig zwischen Besitzunternehmen und Betriebsgesellschaft gewährten Darlehen vorzunehmen, so dass nur noch der Zinsaufwandssaldo als gewerbesteuerlicher Dauerschuldzins anzusehen ist? - Zulassung durch FG - - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 09.11.2004
Vorinstanz/AZ: 7 K 2121/01
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2005 S. 380
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 05 10 30
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 07.09.2005
Erledigungs-Az: I R 119/04 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 06 12 44