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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 6/02
§§: EigZulG § 6 Abs. 1 Satz 2, EigZulG § 4 Satz 2
Schlagwörter Objektbeschränkung, Ehegatten, Angehörige, Unentgeltliche Überlassung
Rechtsfrage: Anwendung des § 6 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 2 EigZulG auf an Angehörige i.S. von § 4 Satz 2 EigZulG überlassene Wohnung - Steht Ehegatten als Erwerber eines Dreifamilienhauses Eigenheimzulage nicht nur für die eigengenutzte EG- Wohnung, sondern auch für die dem Sohn unentgeltlich überlassene OG-Wohnung zu, weil die unentgeltliche Überlassung eines in räumlichen Zusammenhang belegenen Objekts an Angehörige, die darin - wie im Streitfall - einen eigenen Haushalt führen, durch § 6 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 EigZulG nicht von der Förderung ausgeschlossen ist? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 05.11.2001
Vorinstanz/AZ: 1 K 1735/99 EZ
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 57 72
Erledigungs-Vermerk: Abgabe an III. Senat - neues Aktenzeichen: III R 40/02 - BFH-Beschluss vom 30.9.2003 - III R 40/02 (NV)