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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 25/07 (BFH)
§§: KraftStG § 5 Abs. 1 Nr. 1, KraftStG § 5 Abs. 5, KraftStG § 7 Nr. 1, InsO § 55
Schlagwörter Insolvenz, Insolvenzverfahren, Insolvenzverwalter, Freigabe, Freigabeerklärung, Kraftfahrzeugsteuer
Rechtsfrage: Insolvenzverwalter als Schuldner der Kraftfahrzeugsteuer: Ist der Insolvenzverwalter nach Freigabe eines Kfz aus der Insolvenzmasse Schuldner der Kraftfahrzeugsteuer bis zur Abmeldung des Fahrzeugs? Endet die Kraftfahrzeugsteuerschuldnerschaft des Insolvenzverwalters mit dem Zugang der Freigabeerklärung gegenüber dem Liquidator des Insolvenzschuldners? Ist es nicht erforderlich, dass der Insolvenzverwalter analog § 5 Abs. 5 KraftStG eine dem § 27 Abs. 3 StVZO entsprechende Anzeige an die Zulassungsbehörde erbringt? - Revision vom FG im Hinblick auf das rechtskräftige Urteil des FG München vom 12.7.2006 4 K 4336/05, EFG 2007 S. 64, zugelassen. - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Hamburg
Vorinstanz/Datum: 30.03.2007
Vorinstanz/AZ: 7 K 248/06
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 07 21 66
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 16.10.2007
Erledigungs-Az: IX R 25/07 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 08 08 01