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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: XI R 33/19 (BFH)
§§: UStG § 4 Nr. 12 Satz 1 Buchst. a, RL 2006/112/EG Art. 135 Abs. 1 Buchst. l, UStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 1
Schlagwörter Steuerfreier Umsatz, Kurzfristige Vermietung, Durchschnittsverbraucher, Vorsteuerabzug
Rechtsfrage: Umsatzsteuerrechtliche Behandlung der Überlassung eines Dorfgemeinschaftshauses: Sind kurzfristige Überlassungen von Grundstücken vom Anwendungsbereich des Art. 135 Abs. 1 Buchst. l MwStSystRL und damit auch des § 4 Nr. 12 Satz 1 Buchst. a UStG ausgenommen? Steht aus der Sicht des Durchschnittsverbrauchers bei der Anmietung eines Dorfgemeinschaftshauses nicht die Überlassung der Räumlichkeiten, sondern ein Gesamtpaket von Leistungen ähnlich einer Gaststättenbewirtung im Vordergrund? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Rheinland-Pfalz
Vorinstanz/Datum: 18.09.2019
Vorinstanz/AZ: 3 K 1555/17
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 19 19 85
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 05.05.2020
Erledigungs-Az: XI R 33/19 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unzulässig
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 20 09 09