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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VII R 61/02
§§: VO (EWG) Nr. 3665/87 Art. 11 Abs. 1, VO (EWG) Nr. 3665/87 Art. 47 Abs. 1, VO (EWG) Nr. 3665/87 Art. 3
Schlagwörter Ausfuhrerstattung, Sanktion, Ausfuhranmeldung
Rechtsfrage: Beginnt das Erstattungsverfahren mit der Annahme der Ausfuhranmeldung oder erst mit der Abgabe des nationalen Formblattes für die Beantragung der Ausfuhrerstattung? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Hamburg
Vorinstanz/Datum: 22.10.2002
Vorinstanz/AZ: IV 166/99
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 03 25 61
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 25.10.2005
Erledigungs-Az: VII R 61/02 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Vorlage an EuGH - BFH-Beschluss vom 30.7.2003 - VII R 61/02 - Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 06 12 62