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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 53/09 (BFH)
§§: KraftStG § 2 Abs. 2 b, KraftStG § 8 Nr. 1, KraftStG § 8 Nr. 1 a, GG Art. 14
Schlagwörter Kraftfahrzeugsteuer, Wohnmobil, Bauliche Veränderung, Gutachten, Rückwirkungsverbot
Rechtsfrage: Kfz-Steuer: PKW oder Wohnmobil? - Kann ein bautechnisch verändertes Fahrzeug der Marke Kia (Typ Carnival, ein sog. Van) als Wohnmobil eingestuft werden, obwohl an keiner Stelle des Fahrzeugs die Mindeststandhöhe von 1,70 m erreicht wird? Steht Vertrauensschutz einer rückwirkenden Änderung entgegen, da ein Gutachten die Merkmale eines Wohnmobils bestätigt? Verstößt eine festgelegte Mindeststandhöhe gegen Art. 14 GG? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Berlin-Brandenburg
Vorinstanz/Datum: 17.03.2009
Vorinstanz/AZ: 15 K 15243/07
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 09 39 45
Erledigungs-Vermerk: Das Verfahren II R 53/09 ruht bis zur Entscheidung des BVerfG in dem Verfahren 1 BvR 1993/10. - Zurücknahme der Revision