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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 29/12 (BFH)
§§: EStG § 10 d, EStG § 26 a Abs. 3, EStDV § 62 d Abs. 2 Satz 2
Schlagwörter Verlustentstehung, Verhältnismäßigkeit, Verlustverrechnung, Ehegatten
Rechtsfrage: Kann die Finanzverwaltung zu Recht aus § 62 d Abs. 2 Satz 2 EStDV den allgemeinen Rechtsgedanken ableiten, dass auch bei - durchgehender- Zusammenveranlagung verbleibende negative Einkünfte von Ehegatten für den Verlustvortrag nach dem Verhältnis aufzuteilen sind, in dem die auf die einzelnen Ehegatten entfallenden Verluste im Veranlagungszeitraum der Verlustentstehung zueinander stehen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 20.04.2012
Vorinstanz/AZ: 4 K 1027/09
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 12 20 72
Erledigungs-Vermerk: Zurücknahme der Revision