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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 20/16 (BFH)
§§: EStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, EStG § 5 Abs. 1, HGB § 252 Abs. 1 Nr. 4, HGB § 230, InsVV § 9
Schlagwörter Personengesellschaft, Vorschuss, Insolvenzverwalter, Gewinnverwirklichung, Teilleistung, Stille Gesellschaft, Ehegatten
Rechtsfrage: Ist ein Vergütungsvorschuss nach § 9 InsVV bei bilanzierenden Insolvenzverwaltern erfolgsneutral als Anzahlung zu passivieren, oder ist mit dem Zufluss bereits Gewinnrealisierung eingetreten? Liegt eine steuerlich anzuerkennende stille Unterbeteiligung an einem Mitunternehmeranteil vor, wenn die Ehefrau gegen eine angemessene Gewinnbeteiligung die aus der Gesellschafterstellung ihres Ehemannes resultierenden wirtschaftlichen Risiken im Innenverhältnis trägt und zur Unterstützung ihre Arbeitskraft nach freiem, pflichtgemäßem Ermessen einbringt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 28.01.2016
Vorinstanz/AZ: 16 K 647/15 F
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 16 20 56
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 07.11.2018
Erledigungs-Az: IV R 20/16
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 18 21 03