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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 12/16 (BFH)
§§: UmwStG § 20 Abs. 1 Satz 1, UmwStG § 20 Abs. 8, UmwStG § 20 Abs. 2 Satz 4, UmwStG § 20 Abs. 7 Satz 3, UmwStG § 20 Abs. 4 Satz 1
Schlagwörter Kapitalgesellschaft, Einbringung, Einzelunternehmen, Betriebsvermögen, Buchwert
Rechtsfrage: Sind bei einer rückwirkenden Einbringung eines Einzelunternehmens mit einem negativen Buchwert in eine Kapitalgesellschaft gemäß § 20 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. Abs. 8 UmwStG i.d.F. der Bekanntmachung der Neufassung vom 15.10.2002 im Rückwirkungszeitraum im Einzelunternehmen getätigte Entnahmen und Einlagen für den Wertansatz des eingebrachten Betriebsvermögens zu berücksichtigen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Hessisches FG
Vorinstanz/Datum: 01.12.2015
Vorinstanz/AZ: 4 K 1355/13
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 16 06 48
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 07.03.2018
Erledigungs-Az: I R 12/16
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 18 09 90