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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VII R 10/04
§§: AO 1977 § 71, AO 1977 § 370 Abs. 1 Nr. 1, AO 1977 § 191 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2, AO 1977 § 229
Schlagwörter Steuerhinterziehung, Finanzbeamter, Zahlungsverjährung, Haftung
Rechtsfrage: Begeht ein Finanzbeamter eine Steuerhinterziehung im Festsetzungs- und im Erhebungsverfahren, wenn er u.a. fiktive Steuerpflichtige anlegt und durch falsche Eingaben in die EDV-Anlage größere Vorsteuererstattungen fingiert? Strittig ist daher die Haftung des Klägers als evtl. Teilnehmer an der evtl. Steuerhinterziehung des Finanzbeamten, der Eintritt der Zahlungsverjährung und die hinreichende Bestimmtheit des Haftungsbescheides. - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG des Landes Brandenburg
Vorinstanz/Datum: 25.11.2003
Vorinstanz/AZ: 1 K 2687/02
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 04 12 15
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 25.10.2005
Erledigungs-Az: VII R 10/04
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 06 03 70