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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 78/04
§§: VersStG § 1 Abs. 1, VersStG § 2 Abs. 1, VersStG § 3 Abs. 1
Schlagwörter Versicherungsteuer, Entschädigung, Fonds, Klärschlamm
Rechtsfrage: Unterliegen Zahlungen an einen freiwilligen Entschädigungsfonds, den kommunale Kläranlagenbetreiber errichteten, der Versicherungsteuer? Aufgabe des Fonds ist es, für die beteiligten Klärschlammabgeber Entschädigungen an Landwirte nach Maßgabe des Klärschlammaufbringungsvertrages zu leisten. - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 10.11.2004
Vorinstanz/AZ: 11 K 7893/00
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 05 14 92
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 29.11.2006
Erledigungs-Az: II R 78/04 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 07 07 47