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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 32/16 (BFH)
§§: EStG § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, EStG § 20 Abs. 4 Satz 1, AO § 42 Abs. 2 Satz 1, AO § 42 Abs. 1 Satz 3
Schlagwörter Veräußerung, Aktie, Verlust, Gestaltungsmissbrauch
Rechtsfrage: Liegt eine Veräußerung i.S. des § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG auch vor, wenn bei einer Veräußerung von Aktien der Veräußerungserlös die Transaktionskosten nicht übersteigt, oder handelt es sich in diesem Fall um einen Gestaltungsmissbrauch? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 26.10.2016
Vorinstanz/AZ: 2 K 12095/15
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 17 00 86
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 12.06.2018
Erledigungs-Az: VIII R 32/16
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 18 13 93