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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: 2 BvR 2579/09 (BVerfG)
§§: EStG 2002 § 15 Abs. 2, AO § 124, BGB § 130 Abs. 1
Schlagwörter Einkünfte, Gewerbebetrieb, Grundstückshandel, Widerruf, Steuerbescheid, Bekanntgabe
Rechtsfrage: Steuerrechtliche Qualifizierung einer Tätigkeit richtet sich nach objektiven Kriterien - Gewerblicher Grundstückshandel - Widerruf eines ohne Bekanntgabewillen versandten Steuerbescheides - Verfassungsbeschwerde -
Vorinstanz: BFH
Vorinstanz/Datum: 18.08.2009
Vorinstanz/AZ: X R 25/06
Vorinstanz/Fundstelle: BFHE 226 S. 77
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 09 30 32
Erledigendes Gericht: BVerfG
Erledigungs-Datum: 29.10.2012
Erledigungs-Az: 2 BvR 2579/09
Erledigungs-Vermerk: Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen