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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 30/07
§§: AO § 181 Abs. 3, AO § 149 Abs. 1 Satz 2, BewG § 28 Abs. 1
Schlagwörter Feststellungsfrist, Beginn, Anlaufhemmung, Einheitsbewertung, Erklärung
Rechtsfrage: Wird die Anlaufhemmung i.S. des § 181 Abs. 3 Satz 2 AO auch dann ausgelöst, wenn aufgrund einer zwischen den Steuerpflichtigen und den Finanzbehörden getroffenen Vereinbarung keine gesonderte Aufforderung zur Abgabe einer Erklärung zur Feststellung des Einheitswerts (Nachfeststellung) ergeht oder gilt in diesem Fall § 181 Abs. 3 Satz 1 AO? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Nürnberg
Vorinstanz/Datum: 24.05.2007
Vorinstanz/AZ: IV 378/2004
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 07 26 78
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 04.02.2009
Erledigungs-Az: II R 30/07 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 09 15 41