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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 22/04
§§: EStG § 9 Abs. 5, EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 Satz 3, LStR R 37 Abs. 2, LStR R 37 Abs. 5
Schlagwörter Verpflegungsmehraufwand, Einsatzwechseltätigkeit, Schornsteinfeger, Kehrbezirk, Arbeitsstätte
Rechtsfrage: Übt ein Schornsteinfeger, dessen Kehrbezirk sich über ca. 30 Ortschaften und Gehöfte erstreckt und der täglich morgens und abends den Betriebssitz aufsucht um Arbeitsbesprechungen durchzuführen, das Arbeitsbuch vorzulegen, Arbeitsmaterialien und ggf. das betriebliche Fahrzeug abzuholen, die Arbeitskleidung zu wechseln u.a., seine individuelle berufliche Tätigkeit an ständig wechselnden Einsatzstellen aus oder ist der Kehrbezirk eine dem Arbeitgeber zuzurechnende weiträumige Arbeitsstätte (wie Forstrevier oder Werksgelände einer Großfirma)? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Nürnberg
Vorinstanz/Datum: 15.03.2004
Vorinstanz/AZ: I 58/2002
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2004 S. 1207
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 04 26 46
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 14.09.2004
Erledigungs-Az: VI R 22/04 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG