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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 6/05
§§: EStG § 19 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 8 Abs. 3
Schlagwörter Arbeitslohn, Urlaubsgeld, Warengutschein, Umwandlung, Rabattfreibetrag
Rechtsfrage: Steuervorteile durch Barlohnumwandlung. Führt der mit Einverständnis des Betriebsrats und im Einvernehmen mit dem Arbeitnehmer erfolgte Austausch des tarifvertraglich festgelegten Urlaubsgeldanspruchs gegen einen beim Arbeitgeber zu einem späteren Zeitpunkt einzulösenden Warengutschein zum sofortigen Zufluss einer Einnahme in Geld (Verwendungsentscheidung über den Barlohn) oder erst bei der Einlösung des Warengutscheins? Handelt es sich dabei um einen Warenbezug und erwächst dem Arbeitnehmer dadurch ein Vorteil, der im Rahmen des Rabattfreibetrags steuerfrei bleibt? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 09.07.2004
Vorinstanz/AZ: 4 K 5742/01 L
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 05 23 88
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 06.03.2008
Erledigungs-Az: VI R 6/05
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 08 18 06