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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-48/11 (EuGH)
§§: EWR-Abkommen Art. 31, EWR-Abkommen Art. 40
Schlagwörter EG, EU, Austausch, Anteile, Kapitalgesellschaft, Finnland, Norwegen
Rechtsfrage: Ist ein Austausch von Anteilen, bei dem eine finnische Aktiengesellschaft einer norwegischen Gesellschaft (in der Rechtsform einer aksjeselskap) die Anteile einer ihr gehörenden Gesellschaft überträgt und als Gegenleistung von der norwegischen Gesellschaft ausgegebene Anteile erhält, bei der Besteuerung unter Berücksichtigung der Art. 31 und 40 des EWR-Abkommens in gleicher Weise neutral zu behandeln wie wenn dieser Austausch zwischen inländischen Aktiengesellschaften oder zwischen Gesellschaften stattfände, die in Mitgliedstaaten der EU ansässig sind?
Vorinstanz: Korkein hallinto-oikeus (Finnland)
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2011 Nr. C 103 S. 17
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 19.07.2012
Erledigungs-Az: Rs C-48/11
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 13 07 73