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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 44/05
§§: KiStG NW § 4 Abs. 1 Nr. 5, KiStO NW § 6 Abs. 1 Nr. 5, GG Art. 6, GG Art. 4
Schlagwörter Kirchgeld, Ehepartner, Ehe, Religion, Konfessionslos
Rechtsfrage: Ist es verfassungsrechtlich unter Berücksichtigung des Schutzes von Ehe und Familie, der Religionsfreiheit sowie des Leistungsfähigkeitsprinzips unbedenklich, dass ein besonderes Kirchgeld bei zusammen zur Einkommensteuer veranlagten Ehegatten erhoben wird, von denen einer nicht der Kirche angehört? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 11.05.2005
Vorinstanz/AZ: 11 K 6619/02
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 05 34 12
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 21.12.2005
Erledigungs-Az: I R 44/05 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet