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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 45/96
§§: BewG § 22 Abs. 4 Nr. 1, BewG § 21 Abs. 3, BewG § 75 Abs. 4, BewG § 75 Abs. 5, AO 1977 § 181 Abs. 5, AO 1977 § 179 Abs. 3, AO 1977 § 176 Abs. 1 Nr. 3
Schlagwörter Fortschreibung, Feststellungsfrist, Ergänzungsbescheid, Bewertung, Einfamilienhaus, Zweifamilienhaus
Rechtsfrage: Kann auch bei bereits abgelaufener Festsetzungsfrist auf den ersten Stichtag nach Änderung der tatsächlichen Verhältnisse eine Artfortschreibung erfolgen, wenn durch einen Ergänzungsbescheid (§ 179 Abs. 3 AO 1977) der erforderliche Hinweis nachgeholt wird, für welche Steuern die Artfortschreibung gelten soll (§ 181 Abs. 5 Satz 2 AO 1977)? - Zulassung durch FG
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 26.03.1996
Vorinstanz/AZ: I 167/91
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 1996 S. 797
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 18.03.1998
Erledigungs-Az: II R 45/96
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 98 15 65