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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 31/99
§§: EStG § 10 e Abs. 2, EStG § 10 e Abs. 3 Satz 2, EStG § 10 e Abs. 4 Satz 2, FGO § 105 Abs. 2 Nr. 4, FGO § 96 Abs. 1
Schlagwörter Wohneigentumsförderung, Ausbau, Objektverbrauch, Herstellungskosten
Rechtsfrage: Steuerbegünstigung gem. § 10 e Abs. 2 EStG für in den Jahren 1989 und 1992 durchgeführte umfangreiche Um- und Ausbauten an einem Einfamilienhaus: Handelt es sich um zwei getrennte Baumaßnahmen, so daß für die in 1992 entstandenen Aufwendungen Objektverbrauch eingetreten ist oder um eine lediglich in zwei Bauabschnitten erfolgte Baumaßnahme und damit um nachträgliche Herstellungskosten? Verfahrensmängel (ungenügende Sachaufklärung; Verstoß gegen §§ 96 Abs. 1, 105 Abs. 2 Nr. 4 FGO)? - Zulassung durch BFH
Vorinstanz: FG Hamburg
Vorinstanz/Datum: 10.08.1998
Vorinstanz/AZ: VII 229/96
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 99 21 27
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 10.07.2002
Erledigungs-Az: X R 31/99
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 02 93 25