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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: XI R 51/03
§§: EStG § 3 Nr. 9
Schlagwörter Abfindung, Zumutbarkeit
Rechtsfrage: Liegen die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 9 EStG nur dann vor, wenn dem Abfindungsempfänger eine weitere Zusammenarbeit mit seinem Arbeitgeber nicht mehr zumutbar ist? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG des Landes Sachsen-Anhalt
Vorinstanz/Datum: 05.12.2000
Vorinstanz/AZ: 4 K 10881/98
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 04 16 21
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 10.11.2004
Erledigungs-Az: XI R 51/03
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 05 13 17