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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: XI R 46/98
§§: EStG § 4 Abs. 1, EStG § 4 Abs. 3, EStG § 22 Nr. 1 Satz 3, EStG § 24 Nr. 2
Schlagwörter Betriebsvermögen, Privatvermögen, Nachträgliche Betriebsausgabe, Gewinnermittlungsart, Ertragsanteil, Zinsanteil, Leibrente, Nachträgliche Einkünfte
Rechtsfrage: 1. Gehört eine betrieblich veranlaßte Rentenverpflichtung (Grundstückskauf u.a. gegen Leibrente) nach Veräußerung des Grundstücks und Aufgabe des Betriebs noch zum Betriebsvermögen, wenn der Rentenberechtigte einer vorzeitigen Ablösung des Rentenanspruch nicht zustimmt? - 2. In welcher Höhe ist der Zinsanteil (nur i.H.d. Ertragsanteils ?) der Rentenzahlungen bei Berücksichtigung der Aufwendungen als nachträgliche Betriebsausgaben (vgl. 1.) abzugsfähig? Gewinnermittlungsart für die nachträglichen Einkünfte aus Gewerbebetrieb ? - 3. Führt der spätere Wegfall der Rentenverpflichtung nach Aufgabe des Betriebs ggf. zu nachträglichen Betriebseinnahmen oder wäre der Aufgabegewinn abzuändern? - Zulassung durch FG
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 16.06.1998
Vorinstanz/AZ: XV 39/96
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 22.09.1999
Erledigungs-Az: XI R 46/98
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 00 01 33