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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-611/10 (EuGH)
§§: EStG § 62, VO (EWG) Nr. 1408/71 Art. 14 a Abs. 1 Buchst. a, VO (EWG) Nr. 1408/71 Art. 76, VO (EWG) Nr. 574/72 Art. 10
Schlagwörter EG, EU, Polen, Kindergeld, Saisonarbeitnehmer, Familienleistung
Rechtsfrage: Ist Art. 14 a Abs. 1 Buchst. a der VO Nr. 1408/71 dahin auszulegen, dass er dem danach nicht zuständigen Mitgliedstaat jedenfalls dann die Befugnis nimmt, nach seinem nationalen Recht dem nur vorübergehend in seinem Gebiet beschäftigten Arbeitnehmer Familienleistungen zu gewähren, wenn weder der Arbeitnehmer selbst noch seine Kinder in dem nicht zuständigen Staat wohnen oder sich dort gewöhnlich aufhalten?
Vorinstanz: BFH
Vorinstanz/Datum: 21.10.2010
Vorinstanz/AZ: III R 35/10
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 10 42 35
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 12.06.2012
Erledigungs-Az: Rs C-611/10 und C-612/10
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 12 24 94