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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: V R 18/08 (BFH)
§§: UStG 1999 § 4 Nr. 8 Buchst. c, UStG 1999 § 2
Schlagwörter Organgesellschaft, Factoring, Forderungskauf, Abschlag, Steuerbefreiung
Rechtsfrage: Ist ein Forderungskauf einer Organgesellschaft als sog. echtes Factoring zu behandeln, wenn der Käufer (Organgesellschaft) im eigenen und nicht im fremden Interesse Einziehungsmaßnahmen durchgeführt hat, bei Bemessung des Kaufpreises ein "Abschlag" vorgenommen wurde und der Forderungsverkäufer die Kundenbeziehungen abschließend beendet hat? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 15.02.2008
Vorinstanz/AZ: 1 K 3682/05 U
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 08 23 64
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 26.01.2012
Erledigungs-Az: V R 18/08
Erledigungs-Vermerk: Vorlage an EuGH durch BFH-Beschluss vom 10.12.2009 - V R 18/08
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 12 06 35