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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 3/14 (BFH)
§§: EStG § 4 Abs. 4
Schlagwörter Betriebliche Veranlassung, Scheinrechnung, Subventionsbetrug, Gutgläubigkeit
Rechtsfrage: Ist der Betriebsausgabenabzug auch dann mangels betrieblicher Veranlassung zu versagen, wenn der Rechnungsteller seiner vertraglichen Leistungspflicht zwar nicht nachkommt, der Steuerpflichtige dies aber grob fahrlässig nicht erkannt hat? - (Anerkennung von Betriebsausgaben aus "Scheinrechnungen", die von Subunternehmern für nicht in vollem Umfang ausgeführte Schulungsleistungen gestellt worden sind - Absprachen zwischen den zu schulenden Unternehmen und "unbekannten Hintermännern" zur Erlangung von ungerechtfertigten Subventionen) - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Berlin-Brandenburg
Vorinstanz/Datum: 25.04.2013
Vorinstanz/AZ: 5 K 5015/11
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 14 20 10
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 17.11.2015
Erledigungs-Az: X R 3/14 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 16 09 89