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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 16/10 (BFH)
§§: EStG § 32 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1, EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1, EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a, EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b
Schlagwörter Kindergeld, Zivildienst, Verlängerung, Ausbildung
Rechtsfrage: Verlängerung des Kindergeldes über das 26. Lebensjahr hinaus wegen Zivildienst nach § 32 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG: Können die Monate des Zivildienstes, in denen auch die Voraussetzungen des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 oder Nr. 2 Buchst. a und b EStG vorgelegen haben, nicht als Verlängerungstatbestände berücksichtigt werden? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 29.10.2009
Vorinstanz/AZ: 1 K 5827/08
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2010 S. 504
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 10 04 06
Erledigungs-Vermerk: Zurücknahme der Revision