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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: XI R 7/21 (BFH)
Schlagwörter Ermäßigter Steuersatz, Beherbergung, Verpflegung, Nebenleistung
Rechtsfrage: Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Frühstücksleistungen im Rahmen eines Pauschalangebotes einer Fremdenpension: Entspricht das in § 12 Abs. 2 Nr. 11 Satz 2 UStG angeordnete Aufteilungsverbot, wonach Verpflegungsleistungen nicht unmittelbar der Vermietung dienen und deshalb nicht ermäßigt besteuert werden, auch nach dem Ergehen des EuGH-Urteils Stadion Amsterdam vom 18.1.2018 Rs C-463/16 (EU:C:2018:22) noch Unionsrecht? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Hessisches FG
Vorinstanz/Datum: 16.09.2020
Vorinstanz/AZ: 1 K 772/19
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 21 12 38
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 17.03.2022
Erledigungs-Az: XI R 7/21 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Verfahren ist erledigt durch: Aussetzung/Ruhen des Verfahrens (Beschluss vom 17.3.2022) - Hinweis: Das Verfahren erhält nach Fortsetzung/Wiederaufnahme ein neues Aktenzeichen.