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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 4/17 (BFH)
§§: AO § 129 Satz 1, AO § 88
Schlagwörter Offenbare Unrichtigkeit, Sachaufklärungspflicht, Berichtigung
Rechtsfrage: Scheidet die Annahme einer ähnlichen offenbaren Unrichtigkeit aus, wenn Steuerfälle im Rahmen des Risikomanagement-Systems ohne genaue personelle Überprüfung maschinell verarbeitet werden, obwohl sich die Fehlerhaftigkeit der Festsetzung durch das Zusammenspiel verschiedener Prüfhinweise dem Sachbearbeiter aufdrängen musste? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 16.02.2017
Vorinstanz/AZ: 14 K 3554/14 E
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 17 13 47
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 14.01.2020
Erledigungs-Az: VIII R 4/17
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 20 05 05
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