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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 7/04
§§: BewG § 138 Abs. 5, BewG § 146 Abs. 2, BewG § 146 Abs. 7
Schlagwörter Bedarfsbewertung, Feststellung von Grundbesitzwerten, Wertermittlung, Mietwohngrundstück, Ertragswertverfahren, Öffnungsklausel
Rechtsfrage: Bedarfsbewertung eines Mietwohngrundstücks: Ist die vom Gesetzgeber neu geregelte Wertermittlung (Bedarfsbewertung) bebauter Grundstücke nach § 146 BewG deshalb nicht verfassungskonform, weil die pauschalierende Betrachtungsweise dieser Wertermittlung eine Differenzierung nicht ermöglicht? Hätte der Gesetzgeber daher § 146 Abs. 7 BewG (Öffnungsklausel) so fassen müssen, dass bei Nachweis des Verkehrswerts, der Bedarfswert nur 50 v.H. des Verkehrswerts beträgt? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 07.06.2001
Vorinstanz/AZ: 3 K 7778/98 EW
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 04 24 00
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 14.12.2005
Erledigungs-Az: II R 7/04 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 06 25 64