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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 33/12 (BFH)
§§: EStG § 3 c Abs. 1, EStG § 22 Nr. 4 Satz 2
Schlagwörter Abgeordneter, Werbungskosten, Aufwandsentschädigung
Rechtsfrage: Sind Kosten des Wahlprüfungsverfahrens zum Erhalt eines Abgeordnetenmandats nicht als Werbungskosten abzugsfähig, soweit die Aufwendungen im Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen (Kostenpauschale) der Mandatstätigkeit stehen (anteilige Berücksichtigung als Werbungskosten im Verhältnis steuerpflichtige Einnahmen/Gesamteinnahmen) oder generell durch § 22 Nr. 4 Satz 2 EStG nicht abzugsfähig, da durch die Kostenpauschale abgegolten? Auslegung des Begriffs "durch das Mandat veranlasste Aufwendungen"? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Berlin-Brandenburg
Vorinstanz/Datum: 13.06.2012
Vorinstanz/AZ: 12 K 12096/09
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 12 21 02
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 20.12.2013
Erledigungs-Az: IX R 33/12 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unzulässig
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 14 07 38