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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 39/09 (BFH)
§§: EStG § 16 Abs. 1 Nr. 2, EStG § 16 Abs. 2, EStG § 17 Abs. 1, UmwStG § 5 Abs. 2 Satz 2
Schlagwörter Personengesellschaft, Veräußerungsgewinn, Umwandlung, Anschaffungskosten, Kapitalgesellschaft, Wesentliche Beteiligung
Rechtsfrage: Veräußerung einer Beteiligung an einer Personengesellschaft, die durch formwechselnde Umwandlung aus einer Kapitalgesellschaft hervorgegangen ist: Sind von dem Veräußerungserlös eines Gesellschafters, der an der vormaligen Kapitalgesellschaft nicht wesentlich im Sinne des § 17 Abs. 1 EStG beteiligt war, die ursprünglich für den Erwerb der Kapitalgesellschaftsbeteiligung aufgewendeten Anschaffungskosten in Abzug zu bringen? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 05.06.2008
Vorinstanz/AZ: 10 K 426/05
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 09 38 92
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 12.07.2012
Erledigungs-Az: IV R 39/09
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 12 22 65